Aufbauseminare im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe (ASF-Kurs)

Wie wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet?

Wenn beim Kraftfahrt-Bundesamt für einen Kraftfahrer mit Probezeit ein A-Delikt oder das zweite B-Delikt registriert wird, informiert das Amt die zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Diese fordert den auffällig gewordenen Fahranfänger dann auf, an einem Aufbauseminar teilzunehmen und innerhalb einer bestimmten Frist eine Teilnahmebescheinigung darüber vorzulegen.

Die Frist beträgt in der Regel nicht mehr als 8 Wochen und kann nur bei Vorliegen ganz besonderer Gründe (z.B. Krankenhausaufenthalt) verlängert werden.

Aufbauseminare in Fahrschulen

Die große Mehrheit der auffällig gewordenen Fahranfänger, nämlich alle, deren Verstoß nicht im Zusammenhang mit dem Fahren unter Alkohol- oder Drogen-Einfluss stand, muss an einem Aufbauseminar in einer Fahrschule teilnehmen.

Aus welchen Teilen besteht ein Aufbauseminar?

Ein Aufbauseminar besteht aus:

  1. 4 Sitzungen zu je 135 Minuten Dauer (zuzüglich Pausenzeiten) und
  2. einer Beobachtungsfahrt (Fahrprobe) zwischen der 1. und der 2. Sitzung.

Die Beobachtungsfahrt wird in Gruppen durchgeführt und dauert je Teilnehmer ca. 45 Minuten (30 Minuten Fahrzeit und 15 Minuten Besprechung). Die Beobachtungsfahrt in einer 3er-Gruppe dauert daher für alle Mitfahrer insgesamt mindestens 135 Minuten.

Über Termine und Kosten eines ASF-Kurs informieren wir euch gerne telefonisch.